Sie sind im Besitz einer oder mehrerer Mietobjekte und möchten die Miete anheben? Oft kommen mit diesem Schritt einige Fragen einher.
Gerne gebe ich Ihnen Aufschluss darüber, welche Punkte Sie beachten müssen und welche Sie nach Möglichkeit durchsetzen sollten, um Ihre Immobilie rentabel zu halten und planbare Rücklagen bilden zu können.
Ich berate Sie hinsichtlich der rechtlichen Gegebenheiten, der möglichen Höhe Ihrer geplanten Anpassung und formuliere Ihnen gleich ein fertiges Schreiben für Ihre Mieter. So sparen Sie sich lange Recherchen, Gespräche mit einem Anwalt oder unnötiges Kopfzerbrechen. Meine Arbeit lege ich Ihnen natürlich verständlich offen, sodass Sie bei Rückfragen Ihrer Mieter auch auf diese eingehen können.
Honorar
Für diese Beratung erlaube ich mir ein Beratungshonorar in Höhe von 5,00 % der neu erzielten Kaltmiete zu erheben. Die enthaltenen Leistungen schlüsseln sich u. A. wie folgt auf:
- Besprechung der aktuellen Markt- und Mietsituation und Aufzeigen Ihrer Möglichkeiten
- Nennung der Höhe Ihrer Anpassung in Prozent gemäß ortsüblicher Gegebenheiten
- Aufklärung über rechtliche Pflichten, Vorgaben und mehr
- Recherche der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Erstellung einer Ausfertigung mit Auflistung der anzuwendenden Faktoren
- Schriftliche Erläuterung zur aktuellen Rechtslage und Umsetzung einer Erhöhung
- Quellenverzeichnis für die Erstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Vorlage bei Ihren Mietern
Wichtig: Bereits ab dem zweiten Auftrag komme ich Ihnen mit meiner Bezahlung entgegen, sodass einer langfristigen und regelmäßigen Zusammenarbeit nichts im Wege steht. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.
Gerne stehe ich Ihnen natürlich auch nach einer erfolgreichen Anpassung unentgeltlich für fachliche Fragen oder Wünsche zur Verfügung.
Ab der zweiten Beauftragung sind bereits Honorarsätze bis zu mindestens 1,00 % möglich. Gestaltung der Höhe erfolgt individuell auf Grundlage der absehbaren Häufigkeit der Beauftragung. Daueraufträge möglich.